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LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2002 - L 17 U 157/01 |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.07.2002 - L 17 U 157/01 (https://dejure.org/2002,56226)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Juli 2002 - L 17 U 157/01 (https://dejure.org/2002,56226)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Zur Frage der Entziehung laufender Pflegegeldleistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- SG Frankfurt/Oder, 14.03.2018 - S 18 U 54/14 Hierbei kann auch durch das Hinzutreten eines nicht versicherten unfallfremden Gesundheitsschadens eine unfallbedingte Hilfebedürftigkeit ausgelöst werden, wenn im Sinne einer Betrachtung des gesamten Schadensbildes die unfallbedingten Gesundheitsschäden als wesentliche Mitursache für den Eintritt der Hilfebedürftigkeit zu werten sind (vgl. grundlegend: Bundessozialgericht, Urteil vom 19. Juni 1962, Aktenzeichen 11 RV 1188/60, Randnummer 25, in dem Fall hatte der Versicherte unfallbedingt ein Auge verloren und erblindet unfallunabhängig auf dem anderen Auge, wobei das Bundessozialgericht die unfallbedingte Hilflosigkeit bejahte; Bundessozialgericht, Urteil vom 21. September 1967, Aktenzeichen 2 RU 65/66, Rn 20; ausführlich auch Landessozialgericht Nordrhein - Westfalen, Urteil vom 24. Juli 2002, Aktenzeichen L 17 U 157/01, Rn 43).